Seifenblasen... 

Beschreibung


Eine Entdeckung der Möglichkeit zum Schreiben von "Zettelchen" für mich und andere
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"A blog a day keeps the blogger to stay." ^^ (Tamaro)

26.10.2017

Reason 10, der Download und die Lizenzierungen

Joi,- ich habe es getan.^^
Ich habe mir heute das Upgrade auf Reason 10 geleistet. :)

Da ging es erst einmal wieder los mit dem Download des Programms. Dieses Mal habe ich es komplett einschließlich der Soundbänke heruntergeladen, damit ich das nicht erst beim Programmstart nachholen muss, wenn ich es auf einem anderen Computer in­stal­lieren möchte.

Es nudelte ganz schön lange herunter.
Aber auch passend zum heutigen 'Weltnudeltag'.^^

Die Installation ging eben auf dem Notebook aber sehr flott. Ich konnte es kaum glau­ben.
Doch dann wurde mir klar, woran dies lag. Die Soundbänke waren ja bereits auf der Festplatte verfügbar durch die Beta-Version.
Nur das Radical Piano musste ich nachinstallieren. Das war mit der jetzigen Version nicht mehr kompatibel.

Morgen kann ich mich damit befassen, das Programm auch auf dem PC zu installieren und die Beta-Versionen auf beiden Computern zu entfernen.

Propellerhead hat eine fantastische Lösung gefunden, wie es mit der Lizenz für die Be­nutzung des Programms geregelt wird.

Das Programm kann grundsätzlich auf jedem Computer installiert werden.
Wer keine volle Berechtigung durch einen nachgewiesenen Kauf hat, kann es nur im Demo-Modus starten und benutzen.

Der Demo-Modus erlaubt den vollen Zugriff auf sämtliche Funktionen und Möglichkeiten des Programms und zwar zeitlich unbegrenzt.
Im Gegensatz zu anderen Programmen, wo die Testphase oft zeitlich beschränkt ist (z.B. auf 10 oder 30 Tage). Bei anderen Programmen wiederum ist es zeitlich un­be­schränkt, aber dafür begrenzt auf die Anzahl der Benutzungen.
Das war mir immer viel lieber. Bei mir sind beispielsweise viele Testphasen von Pro­gram­men einfach so verstrichen, weil ich keine Zeit hatte, sie wirklich zu testen. Bei denen mit der Anzahl der Aufrufe konnte das nicht geschehen, denn ich hatte sie dann testen können, wenn ich Zeit dazu hatte.

Die einzige Einschränkung im Demo-Modus bei Reason ist, dass man keine Projekte laden und/oder speichern kann.
Aber es erlaubt, in Ruhe wirklich alles im Programm auszuprobieren und sich damit zu befassen, was gemessen an der Komplexität der Funktionen wirklich sehr gut ist.

Für die Berechtigung gibt es zum einen die Möglichkeit, sich mit Internetverbindung über seinen Nutzernamen und Passwort einzuloggen.

Falls bei einem Computer keine Internetverbindung möglich ist, z.B. im Übungsraum im Keller oder einem anderen Ort ohne Internet usw., kann man zum anderen ein kleines Programm installieren, was bei der Einrichtung eine einmalige Internetverbindung er­for­dert und womit dann auf dem dafür vorgesehenen Computer die Berechtigung ver­merkt wird.
Bei Propellerhead wird dann eingetragen, dass es diesen einen Computer gibt, der off­line die Berechtigung zur Nutzung hat.
Mit diesem Computer lässt sich das Programm dann auch jederzeit ohne In­ter­net­ver­bin­dung starten.

Bei einem anderen Computer geht dann die Nutzung entweder nur im Demo-Modus oder mit der Berechtigung über eine aktive Internetverbindung.
Oder man deaktiviert bei Reason die Berechtigung für den einen Computer und über­trägt sie dagegen auf den anderen, um diesen auch offline nutzen zu können.

Das bedeutet für die Praxis:
Die Berechtigung zur singulären Nutzung des Programms kann auf jeden Computer übertragen werden, mit dem man arbeiten möchte.
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Andere Programme vergeben die (begrenzten) Lizenzen für bestimmte Computer. Beim Anbieter wird nach deren (geheimer) Algorithmen eine Kennung des bestimmten Com­pu­ters eingetragen.
Üblich sind heuzutage in der Regel die Installationen auf zwei Computern, weil davon ausgegangen wird, dass mit einem PC und einem Laptop/Notebook gearbeitet wird.
Z.B. geht MAGIX für Musikprogramme diesen Weg und AKVIS für Bild­be­ar­bei­tungs­pro­gram­me.
Der Programmstart ist dann auch nicht abhängig von einer Onlineverbindung.
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Papyrus Autor hat diesbezüglich sogar noch eine Erweiterung. Der Kauf des Programms beinhaltet vier Lizenzen, ausgehend von der Überlegung: zwei auf PC und Laptop unter Win­dows und zwei auf PC und Laptop auf einem Mac.
Aber die Lizenzen sind (auf Nachfrage bestätigt) gar nicht auf die Unterscheidung Windows/Mac beschränkt. (Für mich war diese Aussage z.B. sehr hilfreich, weil ich auf dem alten Notebook, was ich nicht mehr regelmäßig verwende, aber auch immer nur selbst benutze, das Programm noch legitim benutzen kann und darf, obwohl beide No­te­books neben meinem PC unter Windows laufen.)

Allerdings ist es zur Überprüfung der Berechtigung von Zeit zu Zeit nötig, dass eine In­ter­net­ver­bin­dung besteht.
Die Zeiträume sind aber so bemessen, dass z.B. zur Nutzung des Programms eine mindestens dreiwöchige Reise auch ohne Internetverbindung möglich ist.
Dies muss man allerdings wissen, falls man das Programm längere Zeit nicht genutzt hat und dann in den Urlaub fahren möchte, um dort in Ruhe zu schreiben.
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CuBase geht einen anderen Weg, der auch seine Vor- und Nachteile hat.
Die Berechtigung für die Nutzung des Programms geht über einen sogenannten eLicenser.
Das ist so ein elektronischer USB-Stick, der es ermöglicht, auf jedem beliebigen Computer, wo das betreffende CuBase-Programm installiert ist, dieses auch zu be­nut­zen,- unabhängig von einer Internetverbindung und einer Computer-Kennung.

Das schien mir zum Anfang auch ideal zu sein. Denn für die Latenzzeiten bei den Auf­nah­men mit einem Musikprogramm ist es wichtig, den Computer von einer In­ter­net­ver­bin­dung und der Kommunikation über das WLAN zu entlasten, deren Auf­recht­er­hal­tung für die Musikaufnahme überflüssige Ressourcen vom Prozessor ab­zieht.

Der Riesennachteil, der sich bei meinem alten Notebook direkt herausgestellt hatte, war:
Der eLicenser belegt für die Zeit der Nutzung dauerhaft einen USB-Port.

Und bei einem Notebook mit nur drei USB-Ports ist das ein wirkliches Handicap.
Zwei Anschlüsse sind bereits belegt durch den Anschluss einer externen Tastatur und eine Maus.
Der dritte Anschluss ist zuständig für die Verbindung zu einer externen Festplatte, auf der die Musikdaten gespeichert werden.
(Mein Windows 7 Notebook hatte noch vier USB-Anschlüsse, die für diesen Zweck aus­rei­chend gewesen wären.)

CuBase hatte ich auf dem alten Notebook also nur unter der Verwendung einer USB-Verteilerleiste nutzen können.
"Mal eben was ausprobieren" ging auf diese Weise nie...
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Fazit:

Die Lizenzierungs-Philosophie von Propellerhead finde ich gegenüber aller anderen Lizenzierungsmethoden sehr benutzerfreundlich und genial.

Denn sie bezieht alle Dinge mit ein:
Sicherheit vor Missbrauch, Nutzerfreundlichkeit bei der Anwendung und Pra­xis­be­zo­gen­heit für die unkomplizierte Benutzung.

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