Das Telefon ist jetzt endgültig wieder einsatzbereit. Die Rufnummernumleitung ist deaktiviert, und alles funktioniert wie vor dem Ausfall.
Ich habe noch bei ganz vielen Plattformen die Emailadressen umstellen müssen.
Und so ganz fertig bin ich damit immer noch nicht, nehme ich an.
Ich muss alle noch einmal systematisch durchgehen,- auch die, die in der Priorität nicht so hoch sind.
Wenn ich es recht bedenke, sind allerdings nur äußerst wenig Plattformen mit einer hohen Priorität dabei.
Bei einer Plattform habe ich heute in diesem Zusammenhang auch meinen Account gelöscht.
.....
Heute hatte ich zufällig bei YouTube entdeckt, dass es im Video-Manager neben meinem ersten Vollmondvideo einen Link wegen Urheberrechtsansprüchen gab.
Und als ich auf den Link ging, las ich:
"In deinem Video können Anzeigen eingeblendet werden.
In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.
Der Antragsteller lässt die Verwendung seiner Inhalte in deinem YouTube-Video zu. Es könnten allerdings Werbeanzeigen eingeblendet werden.
WIEDERGABEBESCHRÄNKUNGEN
Keine
MONETARISIERUNG
Vom Antragsteller monetarisiert
Wenn du mit diesen Bedingungen einverstanden bist, musst du nichts weiter unternehmen."
Na, damit war ich aber nun gar nicht einverstanden und habe Einspruch erhoben mit der ausführlichen Begründung, dass sowohl Video, als auch die Musik von mir sind.
Nach dem Musikstück, was angeblich verwendet würde, musste ich allerdings bei Google suchen. Bei YouTube war es nämlich nicht vorhanden. Auch nicht bei dem Kanal-Inhaber, der den Antrag gestellt hatte.
Ich nehme an, dass es sich um einen Content-Algorithmus gehandelt hat, der meinen Audio-Inhalt fäschlicherweise einem anderen Musikinhalt zugeordnet hat.
Am Abend bekam ich auch bereits eine Mail von YouTube, dass der urheberrechtliche Anspruch zurückgezogen worden war. Der oben erwähnte Link steht auch nicht mehr bei dem Video.
Möglicherweise vergehen aber bis zur endgültigen Klärung noch 30 Tage, in denen der Antragsteller das selbst noch überprüfen kann.
Denn so ganz verstehe ich die Mail von YouTube nicht, was es mit den 30 Tagen auf sich hat:
"Dein Einspruch wurde nicht innerhalb von 30 Tagen überprüft. Der urheberrechtliche Anspruch auf dein YouTube-Video wurde daher zurückgezogen."
Von wem wurde mein Einspruch nicht überprüft? Von YouTube oder dem Antragsteller? Und trotzdem wurde daher der Anspruch zurückgezogen?
Mal abwarten, ob ich da noch etwas höre.
Vielleicht bedeutet der erste Satz ja auch nur, dass eine Überprüfung innerhalb des vollen Zeitraums von 30 Tagen gar nicht nötig sei, weil bereits klar war, dass der Anspruch gar nicht zu Recht bestand.
So eine ähnliche Sache, wo automatisierter Content-Algorithmus eine Rolle spielte, war mir schon einmal bei MyVideo passiert. Mein >>>"Tracker Blues"<<< hatte angeblich gegen das Urheberrecht von EMI verstoßen und wurde daher gelöscht, weil ich nicht rechtzeitig mitbekommen hatte, dass da von EMI ein Urheberrechtsanspruch erhoben worden war.
Aber später wurde mir ziemlich klar, dass das auch so ein automatisierter Prozess war, wo ein Fehler unterlaufen war.
So ganz sicher scheinen diese Überpüfungsalgorithmen nicht zu sein. Die Hash-Werte, diese Prüfsummen, welche den Inhalt darstellen sollen, sind auch mehrdeutig zu interpretieren.
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